Bonität

Beantragt ein potenzieller Kreditnehmer bei einer Bank ein Darlehen, so ist das Kreditinstitut verpflichtet, seine Bonität zu prüfen. Als sogenannte Bonität bezeichnet man die wirtschaftliche Stärke eines Kreditnehmers. Eine Bonitätsprüfung schätzt also gegebenenfalls gar ein mögliches Zahlungsausfallrisiko ein. Geprüft wird die Bonität anhand einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Diese stellt nachweisliche Einkommen den voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen des Antragstellers gegenüber. Grundlage für eine Kreditvergabe ist ein verbleibendes Einkommen in dieser Rechnung. Eine weitere Möglichkeit, die Bonität eines Antragstellers festzustellen, ist das sogenannte Scoring. Bei diesem werden verschiedene personenspezifische Merkmale mit Punkten bewertet und letztlich eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Diese gibt Aufschluss über die statistische Krediterfüllungswahrscheinlichkeit. Das Scoring basiert meist auf Erfahrungswerten von Kreditgebern.