Privatinsolvenz

Immer mehr Privatpersonen sind verschuldet. Die auch als sogenannte Verbraucherinsolvenz bezeichnete Privatinsolvenz bietet diesen Menschen die Möglichkeit eines finanziellen „Neustarts“. Im Rahmen dieses Verfahrens kommt es in der Regel letztlich zur Erlassung der Forderungen gegen den Schuldner. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene selbst das Verfahren der Privatinsolvenz einleitet. Dazu gehört ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan, der den Versuch des Schuldners darstellt, eine Einigung mit den Gläubigern zu finden. Erst wenn dieser Versuch scheitert, kann es nach einer anschließenden Wohlverhaltensphase von sechs Jahren zum Erlass der Schulden kommen. Während dieser Zeit muss der Betroffene Einkommen über der Pfändungsfreigrenze zur Schuldtilgung einsetzen.