Welche Daten die Schufa speichert und welche nicht

Die Schufa kann eine Vielzahl von Daten speichern, jedoch gibt es hierbei auch Ausnahmen.
Typische Daten, die gespeichert werden dürfen sind:

  • Anträge auf Konto-Eröffnungen
  • Anträge auf Kreditkarten
  • Bürgschaften (erhaltene und eingegangene)
  • Leasingverträge inklusive der Nebendaten über Betrag, Dauer und Beginn
  • Kredite inklusive der Nebendaten
  • grundpfandrechtlich gesicherte Kredite, allerdings ohne Betrag
  • Salden über gekündigte Kredite
  • Forderungen, die tituliert, aber uneinbringlich sind
  • Forderungsverkäufe
  • Kontomissbrauch
  • Pfändungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen
  • Vergleiche über Forderungen
  • nicht vertragsgemäßes Verhalten und dessen Folgen in Verbindung mit Geldgeschäften

Daneben gibt es noch weitere Angaben, die aber von der Schufa grundsätzlich nicht gespeichert werden dürfen. Hierzu zählen:

    • Familienstand
    • Einkommen
    • Guthaben auf Konten
    • Depotwerte
    • weitere Vermögensverhältnisse